Krankenkassenvergleich
Die Versicherung in einer Krankenkasse gehört seit der Gesundheitsreform in Deutschland zur Pflicht. Dabei kann jeder Versicherungsnehmer seine Krankenversicherung unter bestimmten Einschränkungen selbst auswählen. Jeder Arbeitnehmer, der unter der Versicherungspflichtgrenze liegt (2010 sind das 49950 ¤ brutto im Jahr) muss für sich eine Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wählen. Hier sind ca. 86% der Bürger versichert. Die Leistungen der GKV werden in einem Leistungskatalog festgelegt und sind zu ca. 95 % gleich. Der Beitrag wird einheitlich nach dem Bruttoverdienst erhoben. Unterschiede wird es zukünftig bei der Beitragshöhe geben, wo einige GKV schon Zusatzbeiträge angekündigt haben. Hier hat der Kassenpatient, wenn er die Erhöhungsankündigung erhält, sofort ein Sonderkündigungsrecht und kann zu einer günstigeren GKV wechseln. Neben dem Beitrag sollten in diesen Krankenkassenvergleich auch bestimmte Sonderleistungen und der Service mit beachtet werden.
Arbeitnehmer, die mindestens drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze liegen, sowie Beamte, Selbständige und Gewerbetreibende können sich privat Krankenversichern. Hier richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Eintrittsalter, den gewünschten Leistungen, dem Geschlecht, eventuellen gesundheitlichen Problemen und den getätigten Beitragsrückstellungen für das Alter. Bei gleichen Ausgangswerten kann die Beitragshöhe sehr unterschiedlich ausfallen, so dass ein Krankenkassenvergleich unbedingt notwendig ist. Besonders für Privatpatienten ist der Krankenkassenvergleich sehr wichtig, weil der einmal gewählte Versicherer nach Vertragsabschluß kaum wieder gewechselt wird. Jeder spätere Wechsel innerhalb der privaten Krankenkassen ist schon durch das höhere Eintrittsalter mit höheren Beiträgen verbunden und eine Rückkehr zur GKV ist kaum wieder möglich.
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